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BGH Urteil v. - IX ZR 24/10

Gesetze: § 174 Abs 2 InsO, § 302 Nr 1 InsO

Restschuldbefreiung: Behandlung einer unterbliebenen oder unvollständigen Anmeldung einer Forderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung

Leitsatz

Eine nicht oder ohne den Hinweis auf den Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung angemeldete Forderung wird auch dann von der Restschuldbefreiung erfasst, wenn die unterbliebene oder unvollständige Anmeldung nicht auf einem Verschulden des Gläubigers beruht .

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2011 S. 291 Nr. 5
WM 2011 S. 271 Nr. 6
DAAAD-60524

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