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BGH Beschluss v. - VIII ZB 44/10

Gesetze: § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten an der Berufungsfristversäumung bei Unerreichbarkeit des Empfangsgeräts des Berufungsgerichts

Fundstelle(n):
RAAAD-60541

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