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BFH Urteil v. - I R 17, 18/10

Gesetze: EStG § 6a Abs. 1 Nr. 3, KStG § 8 Abs. 1, FGO § 118 Abs. 2

Rückstellung der Pensionsverpflichtung: Zweck des Schriftformerfordernisses gemäß § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG; vorübergehende Gehaltsabsenkung eines Gesellschafter-Geschäftsführers bei Beibehaltung der Versorgung in der ursprünglichen Höhe nicht mit dem Schriftformerfordernis vereinbar

Leitsatz

Ist im schriftlichen Versorgungsversprechen des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH festgelegt, dass sich der Altersrentenbetrag während der Anwartschaftszeit im gleichen Verhältnis ändert wie das laufende monatliche Festgehalt des Pensionsberechtigten, kann diese Vereinbarung nicht dahin gehend ausgelegt werden, dass bei einer nur vorübergehenden Absenkung der laufenden Vergütung die Versorgungsverpflichtung unverändert fortbestehen soll.
Das Gebot der Schriftlichkeit in § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG bezieht sich auf den jeweiligen Bilanzstichtag; es betrifft daher nicht nur das Ursprungsversprechen, sondern auch spätere Änderungen der Zusage.

Fundstelle(n):
KÖSDI 2011 S. 17304 Nr. 2
HAAAD-60621

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