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BFH Beschluss v. - III B 5/10

Gesetze: AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, InvZulG § 3 Abs. 1 Satz 2

Urteil des BFH ist kein rückwirkendes Ereignis; Rückgängigmachung des Kaufvertrages über eine Wohnung, für die der Erwerber eine Investitionszulage erhalten hat

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 415 Nr. 3
PAAAD-60627

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