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BFH Beschluss v. - V B 119/09

Gesetze: VersStG § 1 Abs. 1, UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2 Buchstabe a, Richtlinie 77/388/EWG Art. 33 Abs. 1

Versicherungssteuer kann nicht als Vorsteuer abgezogen werden

Leitsatz

Die Versicherungsteuer (hier auf Berufshaftpflichtbeiträge) kann nicht als Vorsteuer abgezogen werden. Die Versicherungsteuer ist bei richtlinienkonformer Auslegung weder eine "Mehrwertsteuer" im Sinne der 6. EG-RL noch eine "gesetzlich geschuldete Steuer" gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 460 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 8/2011 S. 597
JAAAD-60629

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