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BFH Beschluss v. - VII B 7/10

Gesetze: FGO § 76 Abs. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3, StBerG § 157a Abs. 1, StBerG § 158 Nr. 1 Buchstabe a, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 12

Aus der garantierten Berufsfreiheit sowie dem Gleichheitssatz lässt sich keine Gebührenfreiheit der Steuerberaterprüfung ableiten; Beweisermittlungs- oder Ausforschungsbeweisanträge lösen keine Pflicht des FG zur Beweiserhebung aus

Leitsatz

Die im Zusammenhang mit der Verdoppelung der Prüfungsgebühr durch das Achte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes zu § 39 Abs. 2 StBerG ergangene Anwendungsregelung in § 157a Abs. 1 Satz 3 StBerG wirkt nicht insoweit in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise zurück, als die Gesetzesänderung auch den Zeitraum vor Verkündung des Änderungsgesetzes mit einbezieht.
Aus der nach Art. 12 GG garantierten Berufsfreiheit sowie dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) lässt sich nicht die Gebührenfreiheit der Steuerberaterprüfung ableiten.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 455 Nr. 3
EAAAD-60635

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