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BFH Beschluss v. - VIII B 151/09

Gesetze: UmwStG § 24

Bewertungswahlrecht nach § 24 Abs. 2 Satz 1 UmwStG steht der aufnehmenden Personengesellschaft zu

Leitsatz

Es ist in der Rechtsprechung geklärt im Sinne des § 115 FGO, dass eine nachträgliche anderweitige Ausübung des Wahlrechts hinsichtlich der Bewertung eingebrachten Betriebsvermögens nach § 24 UmwStG nicht möglich ist. Dieses Bewertungswahlrecht steht der aufnehmenden Personengesellschaft zu.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 437 Nr. 3
StuB-Bilanzreport Nr. 5/2011 S. 198
OAAAD-60636

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