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BAG Beschluss v. - 7 ABR 73/09

Gesetze: § 99 Abs 4 BetrVG, § 515 ZPO, § 89 Abs 3 S 2 Halbs 2 ArbGG, § 133 BGB, § 157 BGB, § 89 Abs 3 S 1 ArbGG

Zustimmungsersetzung zur Umgruppierung - Vereinbarung eines vorgerichtlichen Rechtsmittelverzichts

Leitsatz

Die Betriebsparteien können bereits vor Rechtshängigkeit eines Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 Abs 4 BetrVG vereinbaren, sich der erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Entscheidung zu unterwerfen und hiergegen kein Rechtsmittel einzulegen.

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 500 Nr. 8
TAAAD-60883

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