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BAG Beschluss v. - 1 ABR 31/09

Gesetze: § 76 Abs 3 S 4 BetrVG, § 126a BGB, § 126b BGB

(Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - Verstoß gegen das Formerfordernis in § 76 Abs 3 S 4 BetrVG)

Leitsatz

Die Unterzeichnung eines Einigungsstellenspruchs durch den Vorsitzenden der Einigungsstelle kann nach dem Rechtsgedanken des § 126 Abs. 3 BGB nicht durch die elektronische Form (§ 126a BGB) und auch nicht durch die Textform (§ 126b BGB) ersetzt werden.

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 1087 Nr. 17
DB 2011 S. 537 Nr. 9
RAAAD-60888

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