Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Beschluss v. - VIII ZR 96/10

Gesetze: § 397 Abs 1 ZPO, § 402 ZPO, § 544 Abs 7 ZPO

Rechtliches Gehör im Berufungsverfahren: Ladung des neuen Sachverständigen auf Parteiantrag

Leitsatz

Hat das Berufungsgericht einen anderen Sachverständigen als das erstinstanzliche Gericht eingeschaltet und beurteilt dieser die Beweisfrage anders als der frühere Gutachter, hat es zumindest dem Antrag einer Partei auf Ladung dieses (neuen) Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens zu entsprechen. Dies gilt auch dann, wenn es das zuletzt eingeholte Gutachten für überzeugend hält und selbst keinen weiteren Erläuterungsbedarf sieht. Ein Verstoß gegen diese Pflicht verletzt den Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör und führt im Rahmen des § 544 Abs. 7 ZPO zur Aufhebung des Urteils und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom , VI ZR 233/06, NJW-RR 2007, 1294 und vom , VIII ZR 295/08, NJW-RR 2009, 1361).

Fundstelle(n):
NJW-RR 2011 S. 704 Nr. 10
QAAAD-60913

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank