AGB einer Bausparkasse: Inhaltskontrolle der Klausel über eine Abschlussgebühr
Leitsatz
Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse enthaltene Klausel
"Mit Abschluss des Bausparvertrages wird eine Abschlussgebühr von 1% der Bausparsumme fällig. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die Abschlussgebühr angerechnet. Die Abschlussgebühr wird nicht - auch nicht anteilig - zurückbezahlt oder herabgesetzt, wenn der Bausparvertrag gekündigt, die Bausparsumme ermäßigt oder das Bauspardarlehen nicht voll in Anspruch genommen wird."
Fundstelle(n): BB 2011 S. 321 Nr. 6 BB 2011 S. 654 Nr. 11 NJW 2011 S. 1801 Nr. 25 NJW 2011 S. 8 Nr. 8 NWB-Eilnachricht Nr. 50/2010 S. 4065 NWB-Eilnachricht Nr. 7/2011 S. 505 WM 2011 S. 263 Nr. 6 ZIP 2011 S. 263 Nr. 6 AAAAD-60914