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BSG Urteil v. - B 4 AS 27/10 R

Gesetze: § 31 Abs 2 SGB 2 vom , § 31 Abs 3 S 3 SGB 2 vom , § 31 Abs 3 S 4 SGB 2 vom , § 31 Abs 3 S 4 SGB 2 vom , § 59 SGB 2, § 144 Abs 1 S 2 SGB 3, § 309 Abs 1 S 1 SGB 3, § 309 Abs 2 SGB 3, § 309 Abs 3 S 3 SGB 3

Absenkung des Arbeitslosengeld II - wiederholtes Meldeversäumnis - Rechtswidrigkeit der Sanktion bei Fehlen eines Sanktionsbescheides für die erste Pflichtverletzung - Wirksamkeit der Meldeaufforderung - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - kein wichtiger Grund für das Nichterscheinen zum ärztlichen Untersuchungstermin - keine verfassungsrechtlichen Bedenken

Leitsatz

Die weitere Absenkung des Alg II um 10 vH der Regelleistung wegen eines wiederholten Meldeversäumnisses innerhalb eines bereits laufenden Sanktionszeitraums setzt voraus, dass die vorausgegangene Sanktion bereits durch Bescheid festgestellt worden ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2010:091110UB4AS2710R0

Fundstelle(n):
NJW 2011 S. 2073 Nr. 28
OAAAD-60970

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