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BFH Beschluss v. - X B 212/09

Gesetze: AO § 122 Abs. 2, FGO § 118 Abs. 2, FGO § 116 Abs. 3

Differenzen zwischen dem Absendevermerk des Finanzamts einerseits und dem Poststempel eines privaten Postdienstleisters andererseits

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 564 Nr. 4
SAAAD-60999

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