Rückstellung für Aufbewahrungspflicht (Pflicht zur
Aufbewahrung von Handakten eines Steuerberaters); Übersendung einer
Abschrift des Protokolls des Erörterungstermins
Leitsatz
1. Die Frage, ob eine gesetzliche Pflicht (hier: Aufbewahrung von
Mandanten-Handakten eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers) im
überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse erfüllt wird, was die
Bildung einer Rückstellung gegebenenfalls ausschließt, ist einer
näheren abstrakten Klärung im Allgemeininteresse nicht
zugänglich. 2. Die Werthaltigkeit des im Zuge der
Auseinandersetzung begründeten Freistellungs- oder Regressanspruchs des
aus der GbR ausgeschiedenen Gesellschafters ist bei der Ermittlung seines
Veräußerungsgewinns zu berücksichtigen. Das gilt auch für
den Fall, dass der Gesellschafter nachträglich für Verbindlichkeiten
der (ehemaligen) GbR in Anspruch genommen wird und bei seinem ehemaligen
Mitgesellschafter keinen Regress nehmen kann. In diesem Fall ist der
Veräußerungsgewinn rückwirkend zu
ändern.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2011 S. 600 Nr. 4 StuB-Bilanzreport Nr. 9/2011 S. 350 SAAAD-61008