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Investmentsteuergesetz; Anwendung des (BStBl 2011 II S. 229) beim Aktiengewinn („STEKO-Rechtsprechung”)
1 Nach den (BStBl 2011 II S. 95) und des (BStBl 2011 II S. 66) verstößt das Abzugsverbot für Gewinnminderungen auf Beteiligungen nach § 8b Absatz 3 KStG 1999 gegen die in Artikel 56 EG (Artikel 63 AEUV) garantierte Kapitalverkehrsfreiheit, weil das Abzugsverbot im Veranlagungszeitraum 2001 auf Auslandsbeteiligungen beschränkt war. Nach dem (BStBl 2011 I S. 40) ist die Rechtsprechung bei Gewinnminderungen des Direktanlegers aufgrund von börsenkursbedingten Teilwertabschreibungen grundsätzlich anzuwenden. Für Drittstaatenbeteiligungen gilt dies nur, wenn die Beteiligung weniger als 10 Prozent beträgt.
2 Nach dem (BStBl 2011 II S. 229) verstößt die Beschränkung des Abzugsverbots für negative Aktiengewinne, die auf Beteiligungen inländischer Investmentvermögen an ausländischen Kapitalgesellschaften beruhen und durch Veräußerung oder Rückgabe von Anteilen an inländischen Investmentfonds im Jahre 2001 realisiert wurden, ebenfalls gegen Artikel 56 EG (Artikel 63 AEUV).
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist in allen noch offenen Fällen bei der Veräußerung, Rückgabe oder Bewertung...