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BMF - IV B 4 -S 1302/08/10001 : 012 BStBl 2011 I S. 77

Gegenseitigkeitsvereinbarung bei der steuerlichen Behandlung von Luftfahrtunternehmen im Verhältnis zu Brunei Darussalam

Bezug: BStBl 2005 I S. 962

Bezug: BStBl 1995 I S. 679

Bezug: BStBl 1994 I S. 6

Durch Notenwechsel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Brunei Darussalam wurden die Gegenseitigkeitsvereinbarungen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung bei Luftfahrtunternehmen auf dem Gebiet der direkten Steuern für die Jahre 1990 bis 2010 nach § 49 Abs. 4 Einkommensteuergesetz vom bis zum rückwirkend verlängert.

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