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BGH Urteil v. - XI ZR 220/08

Gesetze: § 123 BGB, § 276 BGB, § 5 AGBG, § 540 Abs 1 Nr 1 ZPO, § 559 Abs 2 ZPO

Arglistige Täuschung über die Höhe von Vermittlungsprovisionen durch einen "Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrag"; Wirkung der vom Berufungsgericht in Bezug genommenen tatsächlichen Feststellungen im erstinstanzlichen Urteil

Leitsatz

1. Zur arglistigen Täuschung über die Höhe von Vermittlungsprovisionen mittels eines so genannten "Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrages" (im Anschluss an , BGHZ 186, 96) .

2. Zur Wirkung der vom Berufungsgericht in Bezug genommenen Feststellungen im unstreitigen Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils (im Anschluss an , NJW-RR 2007, 1434 Rn. 11 mwN) .

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 532 Nr. 9
DB 2011 S. 411 Nr. 7
WM 2011 S. 309 Nr. 7
ZIP 2011 S. 368 Nr. 8
AAAAD-61160

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