Arglistige Täuschung über die Höhe von Vermittlungsprovisionen durch einen "Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrag"; Wirkung der vom Berufungsgericht in Bezug genommenen tatsächlichen Feststellungen im erstinstanzlichen Urteil
Leitsatz
1. Zur arglistigen Täuschung über die Höhe von Vermittlungsprovisionen mittels eines so genannten "Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrages" (im Anschluss an , BGHZ 186, 96) .
2. Zur Wirkung der vom Berufungsgericht in Bezug genommenen Feststellungen im unstreitigen Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils (im Anschluss an , NJW-RR 2007, 1434 Rn. 11 mwN) .
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2011 S. 532 Nr. 9 DB 2011 S. 411 Nr. 7 WM 2011 S. 309 Nr. 7 ZIP 2011 S. 368 Nr. 8 AAAAD-61160