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BGH Urteil v. - VIII ZR 148/10

Gesetze: § 556 Abs 3 S 5 BGB

Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Frist für Einwendungen des Mieters im Hinblick auf vereinbarte Betriebskostenpauschalen

Leitsatz

Der Mieter muss dem Vermieter innerhalb von zwölf Monaten seit Erhalt einer Betriebskostenabrechnung mitteilen, dass einzelne Betriebskosten mit Rücksicht auf eine hierfür vereinbarte Pauschale nicht abzurechnen sind .

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NJW 2011 S. 6 Nr. 8
OAAAD-61164

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