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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 346/07

Gesetze: EStG § 8 Abs. 2, EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Private Nutzung von Vorführwagen als geldwerter Vorteil

Leitsatz

  1. Zum Begriff der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG.

  2. Die unentgeltliche/verbilligte Überlassung eines Dienstwagens durch den ArbG an den ArbN für dessen Privatnutzung führt zu einer Bereicherung des ArbN und damit zum Lohnzufluss.

  3. Daher ist auch die private Nutzung von Vorführwagen durch den Angestellten eines Autohauses als geldwerter Vorteil Einnahmen erhöhend zu erfassen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
QAAAD-61227

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