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FG Münster Urteil v. - 8 K 1543/07 E

Gesetze: HGB § 250 Abs 2, EStG § 5 Abs 5 Satz 1 Nr 2

Bilanzen:

Kein pRAP bei Rechtskaufvertrag

Leitsatz

1) Die Auslegung eines Vertrags als Kaufvertrag oder Lizenzvertrag richtet sich nach dem Gesamtinhalt der Vereinbarung.

2) Ist danach ein Vertrag über die Einräumung eines Patentrechts als Rechtskaufvertrag zu qualifizieren, ist der erzielte Erlös - ohne Bildung eines pRAP - im Jahr der Realisation in vollem Umfang gewinnerhöhend zu erfassen.

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 623 Nr. 10
DStRE 2011 S. 1309 Nr. 21
UAAAD-61243

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