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BFH Beschluss v. - I B 40/10

Gesetze: EStG § 7g Abs. 3, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei ausgelaufenem Recht (hier: § 7g Abs. 3 EStG in der Fassung des Streitjahres 2006)

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 637 Nr. 4
JAAAD-61277

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