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BFH Beschluss v. - IV B 50/10

Gesetze: FGO § 56 Abs. 1, FGO § 155, ZPO § 85 Abs. 2, FGO § 116 Abs. 2, FGO § 116 Abs. 3

Pflicht zur eigenverantwortlichen Nachprüfung des Ablaufs der Beschwerdefrist durch den Prozessbevollmächtigten; der auf dem Umschlag vermerkte Tag der Zustellung für die Berechnung der Beschwerdefrist maßgebend

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 627 Nr. 4
IAAAD-61286

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