Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Beschluss v. - V B 16/09, 17/09

Gesetze: GG Art. 3, AO § 218 Abs. 2, AO § 240 Abs. 3, FGO § 73 Abs. 1, FGO § 76 Abs. 2, FGO § 96 Abs. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

Verkürzung der Schonfrist bei Säumniszuschlägen; Verstoß gegen die richterliche Hinweispflicht wegen unterlassener Anregung einer Antragstellung

Leitsatz

Bei der Schonfrist des § 240 Abs. 3 Satz 1 AO handelt es sich um eine nach "Tagen" berechnete Frist, die nach § 108 Abs. 1 AO i.V.m. § 188 Abs. 1 BGB bestimmt wird.
Die Verkürzung der Schonfrist des § 240 Abs. 3 Satz 1 AO durch Art. 8 Nr. 10 StÄndG 2003 verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.
Im Hinblick auf die Befugnis des Gesetzgebers zur Typisierung im steuerlichen Masseverfahren und unter Berücksichtigung der Verpflichtung der Kreditinstitute, Inlandsüberweisungen in "höchstens" drei Tagen auszuführen, ist es nicht zu beanstanden, dass der Normgeber eine Zahlungsschonfrist von drei Tagen für ausreichend erachtete.

Fundstelle(n):
MAAAD-61289

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank