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BGH Urteil v. - IX ZR 110/10

Gesetze: § 280 Abs 1 BGB, § 704 ZPO, § 767 ZPO, § 794 Abs 1 Nr 5 ZPO, § 14 Abs 1 RVG, § 19 Abs 1 S 2 Nr 2 RVG, Nr 2300 RVG-VV, Nr 3309 RVG-VV

Rechtsanwaltsgebühren: Geschäftsgebühr für vorgerichtliche Tätigkeit vor Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage

Leitsatz

Die vorgerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts vor Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage löst die allgemeine Gebühr für das Betreiben des Geschäfts aus .

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2011 S. 1603 Nr. 22
NJW 2011 S. 8 Nr. 10
HAAAD-61619

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