Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - I ZR 112/08

Gesetze: § 4 Nr 11 UWG, § 3 Abs 2 ÄBerufsO ND, § 31 ÄBerufsO ND, § 34 Abs 1 ÄBerufsO ND, § 34 Abs 5 ÄBerufsO ND

Ärztliches Berufsrecht: Verweisung eines Patienten an einen Hilfsmittelanbieter ohne hinreichenden sachlichen Grund im Falle der Empfehlung eines bestimmten Hörgeräteakustikers bei gesellschaftsrechtlicher Beteiligung des Arztes; Bestimmtheit des Unterlassungsantrags

Tatbestand

Die Klägerin ist Hörgeräteakustikermeisterin mit Betrieben in Bremerhaven und Cuxhaven. Sie nimmt den Beklagten, einen in Cuxhaven niedergelassenen HNO-Arzt, mit der Behauptung auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz in Anspruch, dieser verweise regelmäßig Patienten mit Verordnungen zur Hörgeräteversorgung an die seit September 2004 bestehende Filiale der f. AG in Cuxhaven.

Fundstelle(n):
IAAAD-61623

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank