Ärztliches Berufsrecht: Verweisung eines Patienten an einen Hilfsmittelanbieter ohne hinreichenden sachlichen Grund im Falle der Empfehlung eines bestimmten Hörgeräteakustikers bei gesellschaftsrechtlicher Beteiligung des Arztes; Bestimmtheit des Unterlassungsantrags
Tatbestand
Die Klägerin ist Hörgeräteakustikermeisterin mit Betrieben in Bremerhaven und Cuxhaven. Sie nimmt den Beklagten, einen in Cuxhaven niedergelassenen HNO-Arzt, mit der Behauptung auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz in Anspruch, dieser verweise regelmäßig Patienten mit Verordnungen zur Hörgeräteversorgung an die seit September 2004 bestehende Filiale der f. AG in Cuxhaven.