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BGH Beschluss v. - III ZB 97/09

Gesetze: § 91 Abs 2 S 2 ZPO

Kostenerstattungsanspruch der Bundesrepublik Deutschland für 2 Prozessbevollmächtigte: Vertretung durch 2 jeweils unabhängigen Verfassungsorganen zuzuordnende Stellen

Leitsatz

Wird eine Gebietskörperschaft im bürgerlichen Rechtsstreit durch zwei jeweils unabhängigen Verfassungsorganen zuzuordnende Stellen vertreten (hier: Präsident des Bundesverfassungsgerichts und Generalbundesanwalt), kann sie im Obsiegensfall gleichwohl nur die Kosten eines Rechtsanwalts erstattet verlangen .

Fundstelle(n):
WM 2011 S. 1246 Nr. 26
PAAAD-61651

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