Gleichbehandlung von Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft; Anspruch auf den so genannten Ehegattenzuschlag seit Juli 2009
Leitsatz
Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, befinden sich seit dem (BVerfGE 124, 199) im Hinblick auf die Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 in einer mit verheirateten Beamten vergleichbaren Lage, so dass ihnen dieser Zuschlag ab dem unmittelbar auf der Grundlage der Richtlinie 2000/78/EG (juris: EGRL 78/2000) zu gewähren ist.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW 2011 S. 10 Nr. 11 NJW 2011 S. 1466 Nr. 20 QAAAD-61681