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BVerwG Urteil v. - 2 C 20/09

Gesetze: § 12 Abs 1 BhV vom , § 28 Abs 4 SGB 5

Minderung der Beihilfe um "Praxisgebühr"

Leitsatz

Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 BhV mindert sich die Beihilfe jeweils um einen Eigenbehalt von 10 € je Kalendervierteljahr je Beihilfeberechtigen und je berücksichtigungsfähigen Angehörigen, wenn und sobald eine ambulante ärztliche, zahnärztliche oder psychotherapeutische Leistung in Anspruch genommen wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
IAAAD-61688

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