Versagung der Befreiung innergemeinschaftlicher Warenlieferungen
von der Mehrwertsteuer - Befugnisse der Mitgliedstaaten im Rahmen der
Bekämpfung von Steuerhinterziehungen, Steuerumgehungen und etwaigen
Missbräuchen
Leitsatz
Unter Umständen wie denen des
Ausgangsverfahrens, wenn also eine innergemeinschaftliche Lieferung von
Gegenständen tatsächlich stattgefunden hat, der Lieferer jedoch bei der
Lieferung die Identität des wahren Erwerbers verschleiert hat, um diesem zu
ermöglichen, die Mehrwertsteuer zu hinterziehen, kann der Ausgangsmitgliedstaat
der innergemeinschaftlichen Lieferung aufgrund der ihm nach dem ersten Satzteil
von Art. 28c Teil A Buchst. a
der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des
Rates vom zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der
Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem:
einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in der durch die Richtlinie
2000/65/EG des Rates vom geänderten Fassung zustehenden
Befugnisse die Mehrwertsteuerbefreiung für diesen Umsatz
versagen.