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BFH Urteil v. - V R 17/08

Gesetze: UStG § 18 Abs. 9, Richtlinie 79/1072 EWG

Keine "eigenhändige" Unterschrift für ordnungsgemäßen Vergütungsantrag

Leitsatz

Der Antrag eines im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers auf Vergütung von Vorsteuern muss - entgegen § 18 Abs. 9 Satz 5 UStG 1999 - nicht zwingend vom Unternehmer selbst unterschrieben werden. Es genügt insoweit die Unterschrift eines Bevollmächtigten. Dies folgt aus der Auslegung des gemeinschaftsrechtlichen Begriffs "Unterschrift" in der Richtlinie 79/1072/EWG.
Der Steuerpflichtige kann bei von ihm nicht zu vertretendem Abhandenkommen einer Originalrechnung den Nachweis seines Vorsteuer-Vergütungsanspruchs durch Vorlage einer Zweitschrift oder Ablichtung der Rechnung führen, wenn der dem Vergütungsanspruch zugrunde liegende Vorgang stattgefunden hat und keine Gefahr besteht, dass weitere Vergütungsanträge gestellt werden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 658 Nr. 4
HFR 2011 S. 575 Nr. 5
NWB-Eilnachricht Nr. 10/2011 S. 772
GAAAD-61748

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