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BGH Urteil v. - I ZR 133/08

Gesetze: § 32 Abs 1 S 3 UrhG, § 32 Abs 2 S 2 UrhG

Urheberrecht: Angemessene Vergütung für den Übersetzer eines belletristischen Werks

Tatbestand

Die Klägerin ist Übersetzerin; der Beklagte ist ein Buchverlag. Die Parteien schlossen am 18./30. Dezember 2001 und am 18. Februar/4. März 2002 Verträge, mit denen sich die Klägerin zur Übersetzung der Romane "The Ghost behind the Wall" (im Folgenden "Ghost") und "Lady - My Life as a Bitch" (im Folgenden "Lady") von Melvin Burgess verpflichtete. In den Verträgen ist vereinbart:

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Fundstelle(n):
RAAAD-62041

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