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BGH Urteil v. - I ZR 49/09

Gesetze: § 32 Abs 1 S 3 UrhG, § 32 Abs 2 S 2 UrhG

Urheberrecht: Angemessene Vergütung für den Übersetzer eines belletristischen Werks

Tatbestand

Der Kläger ist Übersetzer; die Beklagte ist ein Buchverlag. Die Parteien schlossen am 25. Juni 2001, 13. Dezember 2001 und 25. März/8. April 2002 Verträge, mit denen sich der Kläger zur Übersetzung des Romans "Contest" von Matthew Reilly und der Romane "Excavation" und "Deep Fathom" von James Rollins verpflichtete. In den Verträgen ist unter anderem bestimmt:

Fundstelle(n):
FAAAD-62045

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