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BGH Urteil v. - VII ZR 41/10

Gesetze: § 631 BGB, § 16 Nr 3 Abs 1 S 1 VOB B 2002

VOB-Vertrag: Fälligkeit des Werklohnanspruchs nach Einreichung einer objektiv nicht prüfbaren Schlussrechnung

Leitsatz

Ist eine Werklohnforderung des Auftragnehmers fällig geworden, weil der Auftraggeber innerhalb einer Frist von zwei Monaten keine Einwendungen gegen die Prüfbarkeit der Schlussrechnung erhoben hat, kann die Vorlage weiterer, nicht prüfbarer Schlussrechnungen an der bereits eingetretenen Fälligkeit der Werklohnforderung nichts ändern. Es findet eine Sachprüfung statt, ob die Forderung berechtigt ist .

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2011 S. 6 Nr. 11
NJW 2011 S. 918 Nr. 13
WM 2011 S. 805 Nr. 17
DAAAD-62063

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