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BGH Urteil v. - VIII ZR 295/09

Gesetze: § 305c Abs 2 BGB, § 307 Abs 1 BGB, § 315 BGB, § 1 AVBGasV, § 4 AVBGasV

Gaslieferungsvertrag: Ausschluss des gesetzlichen Preisänderungsrechts des Gasversorgungsunternehmens bei einem Sonderkundenvertrag

Leitsatz

Ein Gasversorgungsunternehmen kann sich auf das gesetzliche Preisänderungsrecht gemäß § 4 AVBGasV nicht unmittelbar stützen, wenn es mit dem Kunden aus dessen Sicht einen Sonderkundenvertrag zu Sondertarifen im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit und damit von vornherein außerhalb des sachlichen Geltungsbereichs der AVBGasV abgeschlossen hat. Das gilt auch, wenn das Versorgungsunternehmen dazu übergeht, einen Kunden, der bis dahin als Tarifkunde versorgt worden ist, aus dessen Sicht außerhalb der allgemeinen Tarifpreise unter Inanspruchnahme von Vertragsfreiheit zu Sondertarifen zu versorgen .

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 577 Nr. 10
NJW 2011 S. 1342 Nr. 19
WM 2011 S. 1860 Nr. 39
ZIP 2011 S. 1151 Nr. 24
RAAAD-62080

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