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BFH Beschluss v. - X B 127/10

Gesetze: GG Art. 103 Abs. 1, FGO § 76 Abs. 1, FGO § 78 Abs. 1, FGO § 96 Abs. 1

Keine Verpflichtung des FG in der mündlichen Verhandlung auf alle in der Gerichtsakte enthaltenen Schriftsätze einzugehen; Akteneinsichtsrecht des Beteiligten

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 632 Nr. 4
VAAAD-62326

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