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BFH Beschluss v. - II S 31/10

Gesetze: FGO § 62 Abs. 4, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 116 Abs. 5, FGO § 133a, FGO § 46, FGO § 114, FGO § 96, GG Art. 103 Abs. 1

Begründung einer Entscheidung über Prozesskostenhilfe; kein Vertretungszwang für den beim BFH zu stellenden Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 619 Nr. 4
UAAAD-62335

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