Insolvenzbeschlag von Umsatzsteuervergütungsansprüchen
Leitsatz
Nach dem klaren und eindeutigen Wortlaut des § 35 InsO erfasst das Insolvenzverfahren auch das Vermögen des Schuldners, das er während des Verfahrens erlangt. Ein Umsatzsteuervergütungsanspruch, wie er bei einem Überhang anrechenbarer Vorsteuer über die zu Lasten des Unternehmers entstandene Umsatzsteuer entsteht, fällt in die Insolvenzmasse, wenn er während des Insolvenzverfahrens durch eine unternehmerische Tätigkeit des Schuldners entstanden ist und Ansprüche (und Schulden) aus dieser Tätigkeit nicht vom Insolvenzverwalter umfassend freigegeben worden sind. Umsatzsteuervergütungsansprüche, die von einem Schuldner während eines Insolvenzverfahrens durch eine Tätigkeit unter Einsatz pfändungsfreier Gegenstände erworben sind, sind grundsätzlich nicht vom Insolvenzbeschlag frei.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2011 S. 647 Nr. 4 ZIP 2011 S. 533 Nr. 11 RAAAD-62349