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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 6 K 428/10 EFG 2011 S. 1155 Nr. 13

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5

Angemessenheit der Kosten für die Wohnung am Beschäftigungsort bei doppelter Haushaltsführung

Leitsatz

Da im Rahmen der doppelten Haushaltsführung nur die zu den Wohnungsaufwendungen am Lebensmittelpunkt hinzukommenden Wohnkosten abziehbar sind, hat sich das Merkmal "notwendig" am Abzugszweck zu orientieren, also daran, welcher Wohnungszuschnitt für einen Steuerpflichtigen als Einzelperson erforderlich ist, der von dort seiner Arbeit nachgeht, aber an einem anderen Ort, an dem sich auch sein Lebensmittelpunkt befindet, seinen Haupthausstand beibehalten hat

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 1155 Nr. 13
YAAAD-62552

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