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BAG Urteil v. - 4 AZR 552/08

Tatbestand

Die Parteien streiten über tarifliche Ansprüche auf Vergütung sowie Samstags- und Spätöffnungszuschläge für die Monate April bis Juni 2006 und die Gutschrift von Urlaubstagen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
AAAAD-62573

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