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BAG Urteil v. - 8 AZR 546/09

Gesetze: Art 103 Abs 1 GG, § 139 Abs 2 ZPO, § 291 ZPO, § 241 Abs 2 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB

Mobbing - offenkundige oder gerichtskundige Tatsachen - Hinweispflicht - Anspruch auf rechtliches Gehör

Tatbestand

Die Parteien streiten um Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche, die der Kläger wegen „Mobbings“ geltend macht.

Fundstelle(n):
DB 2011 S. 2156 Nr. 38
HFR 2011 S. 1376 Nr. 12
YAAAD-62578

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