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BAG Urteil v. - 4 AZR 391/09

Gesetze: § 611 Abs 1 BGB, § 613a Abs 1 S 1 BGB, § 613a Abs 1 S 3 BGB, § 3 Abs 1 TVG, § 4 Abs 1 TVG, BMT-G 2

Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede - vertragliche Weitergeltung des Tarifvertrags nach Betriebsübergang mit Branchenwechsel

Leitsatz

Die vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrages oder eines Tarifwerkes führt zu dessen einzelvertraglicher Geltung, an der sich durch einen Betriebsübergang wegen § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB nichts ändert. Auch ein beim Betriebserwerber geltender Tarifvertrag steht der vertraglichen Weitergeltung nicht entgegen. § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB ist weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar (Bestätigung und Fortführung von - BAGE 124, 34).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 3019 Nr. 49
BB 2011 S. 1024 Nr. 16
BB 2011 S. 1981 Nr. 32
BB 2011 S. 564 Nr. 9
ZIP 2011 S. 395 Nr. 8
TAAAD-62584

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