Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede - vertragliche Weitergeltung des Tarifvertrags nach Betriebsübergang mit Branchenwechsel
Leitsatz
Die vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrages oder eines Tarifwerkes führt zu dessen einzelvertraglicher Geltung, an der sich durch einen Betriebsübergang wegen § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB nichts ändert. Auch ein beim Betriebserwerber geltender Tarifvertrag steht der vertraglichen Weitergeltung nicht entgegen. § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB ist weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar (Bestätigung und Fortführung von - BAGE 124, 34).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2010 S. 3019 Nr. 49 BB 2011 S. 1024 Nr. 16 BB 2011 S. 1981 Nr. 32 BB 2011 S. 564 Nr. 9 ZIP 2011 S. 395 Nr. 8 TAAAD-62584