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BAG Urteil v. - 6 AZR 423/09

Gesetze: § 1a KSchG, § 1 TVG

(Abfindung nach § 1a KSchG - Anrechnung auf tarifliche Abfindung)

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger eine Abfindung nach dem Tarifvertrag vom 2. Juli 1997 über Rationalisierungs-, Kündigungs- und Einkommensschutz (SchutzTV) in rechnerisch unstreitiger Höhe von 5.228,84 Euro brutto zusteht.

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 564 Nr. 9
DB 2011 S. 766 Nr. 13
MAAAD-62595

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