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BAG Urteil v. - 6 AZR 433/09

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob der Klägerin eine Abfindung nach dem Tarifvertrag vom 2. Juli 1997 über Rationalisierungs-, Kündigungs- und Einkommensschutz (SchutzTV) in rechnerisch unstreitiger Höhe von 3.009,02 Euro brutto zusteht.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
GAAAD-62597

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