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BGH Urteil v. - II ZR 151/09

Gesetze: § 19 InsO vom , § 64 Abs 2 GmbHG vom , § 64 S 1 GmbHG

Leitsatz

Fleischgroßhandel

1. Macht der Insolvenzverwalter gegen den Geschäftsführer einer GmbH einen Ersatzanspruch nach § 64 Abs. 2 GmbHG in der Fassung vom (= § 64 Satz 1 GmbHG in der Fassung vom ) geltend und beruft er sich dabei auf eine Überschuldung der Gesellschaft i.S. des § 19 InsO in der bis zum geltenden Fassung, hat er lediglich die rechnerische Überschuldung anhand von Liquidationswerten darzulegen. Die Darlegungs- und Beweislast für eine positive Fortführungsprognose - mit der Folge einer Bewertung des Vermögens zu Fortführungswerten - obliegt dem Geschäftsführer () .

2. Die Aktivierung eines Anspruchs auf Rückzahlung einer Mietkaution in der Überschuldungsbilanz setzt voraus, dass der Anspruch einen realisierbaren Vermögenswert darstellt .

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 3033 Nr. 50
DB 2010 S. 2661 Nr. 48
DStR 2011 S. 130 Nr. 3
GmbH-StB 2011 S. 8 Nr. 1
GmbHR 2011 S. 25 Nr. 1
StBW 2011 S. 89 Nr. 2
WM 2010 S. 2313 Nr. 49
WPg 2011 S. 140 Nr. 3
ZIP 2010 S. 2400 Nr. 49
DAAAD-62601

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