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BGH Urteil v. - X ZR 122/07

Gesetze: § 650 BGB

Werkvertrag: Überschreitung einer Kostenangabe auf Grund unzutreffender Angabe des Auftragsumfangs im Falle einer zu digitalisierenden Bruttogeschossfläche

Leitsatz

§ 650 BGB ist weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar, wenn die Überschreitung einer Kostenangabe des Unternehmers darauf zurückzuführen ist, dass der Besteller dem Unternehmer unzutreffende Angaben über den Umfang des herzustellenden Werks (hier der Umfang der von dem Unternehmer zu digitalisierenden Bruttogeschossfläche) zur Verfügung gestellt hat .

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2011 S. 989 Nr. 14
WM 2011 S. 1726 Nr. 36
MAAAD-62611

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