Arglistige Täuschung über Höhe von Vermittlungsprovisionen mittels eines "Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrages"; Bezugnahme auf die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils im Berufungsurteil
Leitsatz
1. Zur arglistigen Täuschung über die Höhe von Vermittlungsprovisionen mittels eines so genannten "Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrages" (im Anschluss an , BGHZ 186, 96) .
2. Zur Wirkung der vom Berufungsgericht in Bezug genommenen Feststellungen im unstreitigen Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils (im Anschluss an , NJW RR 2007, 1434 Rn. 11 mwN) sowie eines gerichtlichen Geständnisses .
Tatbestand
Fundstelle(n): DB 2011 S. 1218 Nr. 21 NJW 2011 S. 2349 Nr. 32 WM 2011 S. 397 Nr. 9 QAAAD-62614