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BGH Urteil v. - XI ZR 326/08

Gesetze: § 123 BGB vom , § 276 BGB vom , § 5 AGBG, § 288 ZPO, § 540 Abs 1 Nr 1 ZPO, § 559 Abs 2 ZPO

Arglistige Täuschung über Höhe von Vermittlungsprovisionen mittels eines "Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrages"; Bezugnahme auf die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils im Berufungsurteil

Leitsatz

1. Zur arglistigen Täuschung über die Höhe von Vermittlungsprovisionen mittels eines so genannten "Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrages" (im Anschluss an ,  BGHZ 186, 96) .

2. Zur Wirkung der vom Berufungsgericht in Bezug genommenen Feststellungen im unstreitigen Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils (im Anschluss an , NJW RR 2007, 1434 Rn. 11 mwN) sowie eines gerichtlichen Geständnisses .

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2011 S. 1218 Nr. 21
NJW 2011 S. 2349 Nr. 32
WM 2011 S. 397 Nr. 9
QAAAD-62614

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