Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Beschluss v. - I ZB 67/09

Gesetze: § 87c Abs 2 HGB, § 887 ZPO

Abrechnung über Provision des Handelsvertreters: Anforderungen an einen Buchauszug; Bezugnahme auf Aktenordner

Leitsatz

1. Eine klare, geordnete und übersichtliche Form der Darstellung sämtlicher relevanten Geschäftsvorfälle in einem Buchauszug im Sinne von § 87c Abs. 2 HGB kann dadurch erreicht werden, dass einer Aufstellung Abdrucke von Auftrags- und Rechnungsunterlagen beigefügt werden, die ohne Schwierigkeiten zugeordnet werden können .

2. Hat der Unternehmer in einem Buchauszug auf einen Aktenordner Bezug genommen, wird sein Inhalt Teil des Buchauszugs und unterliegt ebenfalls den Anforderungen, die hinsichtlich Klarheit, Ordnung und Übersichtlichkeit an einen Buchauszug zu stellen sind .

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 642 Nr. 11
DB 2011 S. 705 Nr. 12
DStR 2011 S. 12 Nr. 13
NJW-RR 2011 S. 470 Nr. 7
NWB-Eilnachricht Nr. 12/2011 S. 958
StuB-Bilanzreport Nr. 8/2011 S. 320
WM 2011 S. 1380 Nr. 29
DAAAD-62627

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank