Bestellung einer Einbauküche im Haustürgeschäft: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung hinsichtlich der gegenseitigen Pflicht zur Herausgabe gezogener Nutzungen
Leitsatz
1. Eine Widerrufsbelehrung, die den Verbraucher bei einem Haustürgeschäft nicht über die gegenseitige Pflicht zur Herausgabe gezogener Nutzungen belehrt, genügt nicht den Anforderungen des § 312 Abs. 2 BGB an eine Belehrung über die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 BGB .
2. Entbehrlich ist eine Belehrung über die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 BGB nur dann, wenn der Eintritt dieser Rechtsfolgen nach der konkreten Vertragsgestaltung tatsächlich ausgeschlossen ist .
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2011 S. 577 Nr. 10 NJW-RR 2011 S. 785 Nr. 11 ZIP 2011 S. 572 Nr. 12 GAAAD-62652