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BFH Urteil v. - X R 11/08

Gesetze: GG Art. 3 Abs. 1, AO § 3 Abs. 1, EStG § 10b

Ausschluss von Vereinsspenden vom erhöhten Sonderausgabenabzug für Stiftungen verfassungsgemäß

Leitsatz

Der in den Veranlagungszeiträumen 2000 bis 2006 ausschließlich den Stiftungsspenden gewährte zusätzliche Höchstbetrag nach § 10b Abs. 1 Satz 3 EStG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Die ausschließliche Anknüpfung an die Rechtsform des Spendenempfängers ist auf Grund von Besonderheiten, die in dieser Rechtsform liegen, gerechtfertigt. Diese Beschränkung des Spendenabzugs verstößt insbesondere nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 769 Nr. 5
DB 2011 S. 1198 Nr. 21
EStB 2011 S. 148 Nr. 4
HFR 2011 S. 552 Nr. 5
StBW 2011 S. 242 Nr. 6
UAAAD-62776

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