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BFH Beschluss v. - I B 122/10

Gesetze: AO § 233a Abs. 2a, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, GG Art. 2 Abs. 1

Anwendung des § 233a Abs. 2a AO auf nach dem entstandene Verluste im Falle des Verlustrücktrags auf Veranlagungszeiträume vor 1996 führt zu keiner verfassungsrechtlich unzulässigen Rückwirkung; Abschluss des Verschmelzungsvertrags maßgebend für die Prüfung, ob ein Verstoß gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes vorliegen

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 852 Nr. 5
ZAAAD-62783

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